Beschreibung
Erhaltung: leicht gebraucht II+ | Abkürzungen
ungelaufenDeutsches Reich 1933 bis 1945
Der Verkauf und die Lieferung von Gegenständen des III.Reiches unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 86 Abs. III und 86a StGB. Der Besteller verpflichtet sich mit jeder Bestellung zur Einhaltung der genannten §§.
Jeder Besteller versichert die Kenntnisnahme der §§ 86 Abs. III und 86a. Ferner wird vom Besteller versichert, dass er den Shop und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen , der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwirbt.







