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Bund, Michel Nr. 2488 postfrisch – 450 Jahre Augsburger Religionsfrieden – Auf Lager

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Beschreibung

Martin Luther leitete 1517 mit seiner Kritik an der Katholischen Kirche die Reformation ein, die sich fortan zu einer kirchlichen aber auch politischen Freiheitsbewegung entwickelte. Sie drohte die Einheit der Kirche und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation zu spalten. Deshalb rief Kaiser Karl V. zum Reichstag nach Augsburg. Sein Vertreter, König Ferdinand I., einigte sich mit den stimmberechtigten Mitgliedern des Reichstages, den Reichsständen, am 25. September 1555 auf eine Regelung, die als Augsburger Religionsfrieden bekannt wurde. Der evangelische Glaube wurde als eigenständige Konfession anerkannt. Fortan sollten auch die Untertanen der jeweiligen Konfession ihres Landesherren angehören. Hierfür steht die lateinische Formel cuius regio, eius religio (zu deutsch wessen Gebiet, dessen Glaube). Untertanen, die nicht den Glauben des Landesherren übernehmen wollten, durften auswandern. Der Augsburger Religionsfrieden regelte erstmals staatlich das Nebeneinander von katholischem und evangelischem Glauben. Er beendete kurzzeitig den Konfessionsstreit, der allerdings 1618 mit dem Dreißigjährigen Krieg wieder ausbrach und erst mit dem Westfälischen Frieden 1648 beendet wurde.““““““