Beschreibung
Erhaltung: guter Zustand | Abkürzungen
Katalognummer: Hüsk 5909c
.
Deutschland / 3.Reich
Reichsluftschutzbund (RLB)
Amtsträgerabzeichen 1.Form
GES. GESCH. G. Brehmer Markneukirchen
Der Reichsluftschutzbund (RLB) war ein öffentlicher Verband für den deutschen Luftschutz in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Aufgaben des RLB wurden nach 1952 vom Bundesluftschutzverband (BLSV) übernommen, der später in Bundesverband für den Selbstschutz (BVS), umbenannt wurde.
Der RLB diente mit seinem engen Netz an Luftschutzwarten neben der praktischen und psychologischen Vorbereitung auf einen Luftkrieg sowie der Anleitung der Bevölkerung zum Selbstschutz während und nach Luftangriffen auch der politischen und polizeilichen Kontrolle der Bevölkerung.
Der Bund wurde am 29. April 1933 von Hermann Göring gegründet und unterstand zugleich Görings Reichsluftfahrtministerium. Im Bund waren u. a. der seit 1927 existierende Verein Deutscher Luftschutz (DLS) und die Deutsche Luftschutzliga (seit 1931) zwangsweise zusammengeführt worden.[1] Mit dem RLB hatten alle in der Weimarer Republik gegründeten Luftschutzvereine aufgehört zu existieren. 1940 wurde der RLB zur Körperschaft des öffentlichen Rechts umgeformt, 1944 wurde er in die NSDAP überführt.
Im Jahre 1939 waren etwa 15 Millionen Mitglieder im RLB organisiert.[2] Es existierten 75.300 Dienststellen; 820.000 Amtsträger taten ihren Dienst im RLB (davon 280.000 Frauen). Die Mitglieder wurden in 3.800 Schulen von mehr als 28.000 Lehrern ausgebildet. Das Ausbildungsprogramm umfasste das luftschutzmäßige Herrichten eines Hauses und der Wohnung, Brandbekämpfung, Gasschutz, Erste Hilfe, Meldewesen. Zur Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen des RLB konnte jeder durch das Luftschutzgesetz vom 26. Mai 1935 verpflichtet werden.
Das offizielle Presseorgan des RLB war Die Sirene. Illustrierte Zeitschrift des Reichsluftschutzbundes,[3] welche von 1933 bis 1944 im Deutschen Verlag, vormals Ullstein, erschien.
Durch die Kontrollratsdirektive Nr. 24 wurde der RLB als aufgelöst betrachtet.[4]
Den Amtsträgern des RLB wurde eine Dienstbekleidung in graublauem Tuch verliehen, zu der ein eigens dafür entworfenes Hoheitsabzeichen gehörte. Das Hoheitszeichen wurde am linken Unterärmel und an der Mütze getragen.
–
Wir weisen darauf hin, dass Waren aus der nationalsozialistischen Zeit nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und feindlicher Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärischen und unifomkundlichen Forschung geliefert werden und damit den §§ 86, 86 a StGB wie auch dem sonstigen geltendem Recht entsprochen wird.
Der Käufer verpflichtet sich mit der Bestellung rechtsverbindlich, diese Waren nur für historisch wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten Gründen zu erwerben und sie in keiner Weise im Sinne der , 86 a StGB oder in sonst strafbarer oder verfassungwidriger oder feindlicher Weise zu nutzen. Nur unter dieser Voraussetzung werden Bestellungen akzeptiert. Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass aus Gründen des Jugendschutzes der Käufer das 18. Lebensjahr vollendet haben muss und dies auch durch einsenden eines Altersnachweises (Kopie des Personalausweises) per Fax, Brief oder email gegebenenfalls nachweisen muss. Nummer und Adressen entnehmen sie bitte dem Impressum. Der Nachweis gilt jedoch nur bei Bestellungen aus dem 3. Reich außer Münzen und Banknoten.







