Beschreibung
Erhaltung: guter Zustand | Abkürzungen
Katalognummer: OEK 3514
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Deutschland / 3.Reich
Mutterkreuz in Silber mit Band und Tüte
Hersteller auf Tüte E. Ferdinand Wiedmann,Frankfurt am Main
Tüte oben eingerissen
Das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter, kurz Mutterkreuz, wurde am 16. Dezember 1938 per Verordnung von Adolf Hitler gestiftet. Der Entwurf des Ehrenkreuzes stammt von Franz Berberich. Die Eingangsworte dieser Verordnung lauteten: Als sichtbares Zeichen des Dankes des Deutschen Volkes an kinderreiche Mütter stifte ich das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter. Die weiteren Verfahrensregeln wurden in der gleichnamigen Satzung veröffentlicht.
Das Abzeichen zählt in der Bundesrepublik Deutschland zu den verfassungsfeindlichen Propagandamitteln. Sein Herstellen, öffentliches Tragen oder Verbreiten ist verboten.
Zweck des Ehrenkreuzes
Das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter war eine Auszeichnung für Verdienste deutscher Mütter um das Deutsche Volk.
Voraussetzungen für die Verleihung
Die Voraussetzungen zur Verleihung des Ehrenkreuzes der Mutter entsprachen der NS-Ideologie. Demnach konnte eine Frau nur dann das Mutterkreuz erhalten, wenn:
a) die Eltern der Kinder deutschblütig und erbtüchtig waren,
b) die Mutter der Auszeichnung würdig war (das heißt erbgesund, anständig und sittlich einwandfrei),
c) die Kinder lebend geboren worden waren.
Einteilung des Ehrenkreuzes
Die Einteilung des Ehrenkreuzes folgte den damaligen Ordensstatuten und war dreistufig angelegt. So konnte die Mutter die:
dritte Stufe (Bronze) erhalten, wenn sie vier oder fünf Kinder hatte,
zweite Stufe (Silber) erhalten, wenn sie sechs oder sieben Kinder hatte,
erste Stufe (Gold) erhalten, wenn sie acht oder mehr Kinder hatte.
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Hinweis zu Artikeln / Artikelfotos mit Hakenkreuz:
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Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind auf den Fotos Hakenkreuze
nicht sichtbar, auf dem angebotenen Artikel ist/sind diese selbstverständlich unbeschädigt vorhanden !
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